GLÖZ 2: Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen

Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.

Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung. 

Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.

 

GLWUBB 2 – Schutz von Feuchtgebieten und Mooren 

Die Maßnahmen der GLWUBB 2 verhindern Schäden an den betreffenden Gebieten und schützen somit kohlenstoffreiche Böden. 

Wer ist betroffen?  

Beihilfeempfänger, die Parzellen mit Torfböden, torfartigen Böden und mit Böden mit schwacher Drainage der Klasse g bewirtschaften, sowie Dauergrünland, das in einer Zone mit erhöhtem Risiko für Überschwemmung durch Überlaufen liegt. 

Diese Parzellen tragen den Informationscode „HU“ in der Flächenerklärung. 

Ab wann gilt diese Norm?  

Ab 1. Januar 2023. 

Welche Regeln sind einzuhalten?  

Folgende Praktiken sind auf der gesamten Parzelle, die den Code „HU“ trägt, verboten: 

Die Regeneration des Grünlands ist in Form einer Nachsaat, einer oberflächlichen Bearbeitung des Bodens oder eines wenig tiefen Pflügens (weniger als 15 cm Tiefe) erlaubt. In außergewöhnlichen Fällen, wenn das Grünland stark beschädigt ist, etwa mit Schäden durch Wildtiere oder mit Schäden durch Überschwemmungen, wird das Pflügen ausschließlich als Ausnahme genehmigt. 

Die vorliegende Maßnahme gilt unbeschadet der geltenden städtebaulichen Regelungen. 

Abänderung im Vergleich zur GAP 2015-2022: 

Diese Norm ist neu und hat keine Entsprechung in der GAP 2015-2022. 

Was droht im Falle der Nichteinhaltung? 

Sollte bei einer Kontrolle vor Ort oder bei einer Verwaltungskontrolle festgestellt werden, dass in Ihrem Betrieb eine der Normen und Anforderungen der Cross-Compliance-Regelung nicht erfüllt wird, wird eine Kürzung (in Form eines bestimmten Prozentsatzes) Ihrer Beihilfen für das Jahr (oder die Jahre), im welchem/welchen der Verstoß aufgetreten ist, vorgenommen. Die Höhe des Prozentsatzes der Kürzung wird je nach Schwere, Ausmaß und dauerhaftem Charakter der Nichteinhaltung sowie danach, ob die Nichteinhaltung mit Absicht oder wiederholt erfolgte, berechnet. Die Kürzung kann somit zwischen 0 % (Verwarnung für geringfügige Verstöße) und 100 % (schwere, wiederholte und/oder absichtliche Verstöße) liegen. 

Vom Beihilfeempfänger kann gefordert werden, die Parzelle in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.  

Für sämtliche Informationen

Für sämtliche Informationen wenden Sie sich bitte an dieses Kontaktformular.

Bei jeglichen technischen Fragen oder Fragen bezüglich Ihres Dossiers können Sie mit Ihrer Außendirektion Kontakt aufnehmen.