GAB 10 Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen

Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.

Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung. 

Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.

 

GAB 10 - Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen

Diese Norm handelt von den Vorschriften in Bezug auf die Haltung von Schweinen (Königlicher Erlass (KE) vom 1.3.2000, KE vom 15.5.2003 und KE vom 17.05.2001).

Wer ist betroffen?

Alle Beihilfeempfänger, die Schweine besitzen oder halten.

Ab wann gilt diese Norm?

Diese Norm gilt ab 1. Januar 2023.

Welche Regeln sind einzuhalten?

Erfüllung der Vorschriften im Hinblick auf die Haltung von Schweinen

Lebendgewicht des Tieres (in Kilogramm)

m2

Bis 10

0,15

Mehr als 10 und bis 20

0,20

Mehr als 20 und bis 30

0,30

Mehr als 30 und bis 50

0,40

Mehr als 50 und bis 85

0,55

Mehr als 85 und bis 110

0,65

Über 110

1,00

Ein Teil der oben genannten Fläche (1,3 m²) besteht aus einem plan befestigten Teil, von dem höchstens 15 % für die Perforationen beansprucht werden.

Ein Teil der oben genannten Fläche (0,95 m²) besteht aus einem plan befestigten Teil, von dem höchstens 15 % für die Perforationen beansprucht werden.

Fehlen eindeutiger Zeichen für Vernachlässigung bei den Schweinen

Abänderung im Vergleich zur GAP 2015-2022:

Keine Änderung

Was droht im Falle der Nichteinhaltung?

Sollte bei einer Kontrolle vor Ort oder bei einer Verwaltungskontrolle festgestellt werden, dass in Ihrem Betrieb eine der Normen und Anforderungen der Cross-Compliance-Regelung nicht erfüllt wird, wird eine Kürzung (in Form eines bestimmten Prozentsatzes) Ihrer Beihilfen für das Jahr (oder die Jahre), im welchem/welchen der Verstoß aufgetreten ist, vorgenommen. Die Höhe des Prozentsatzes der Kürzung wird je nach Schwere, Ausmaß und dauerhaftem Charakter der Nichteinhaltung sowie danach, ob die Nichteinhaltung mit Absicht oder wiederholt erfolgte, berechnet. Die Kürzung kann somit zwischen 0 % (Verwarnung für geringfügige Verstöße) und 100 % (schwere, wiederholte und/oder absichtliche Verstöße) liegen. 

Für sämtliche Informationen

Für weitere Informationen über diese Norm, wenden Sie sich bitte